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Fristlose Kündigung auch nach 15 Jahren möglich

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01.02.2020

Das Bundesgericht bestätige eine fristlose Entlassung einer Mitarbeitenden nach 15 Dienstjahren als gerechtfertigt.

Die Mitarbeitende zündete sich eine Zigarette im Nichtraucher-Bereich an, machte sich in einem Video über ihren Vorgesetzen lustig und erfasste ihre Arbeitszeit nicht korrekt. Diese drei Verfehlungen erachtete das Bundesgericht als genügend schwer, um auch nach fast 15 Jahren die fristlose Kündigung auszusprechen.

(Quelle: BGE 8C_800/2016 vom 12.12.2017)


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