01.09.2019
In Rapperswil-Jona stürzten während eines Unwetters morsche Bäume eines privaten Grundstücks auf die Strasse.
Die örtliche Feuerwehr rückte aus, zerkleinerte die Bäume und befreite die Strasse vom Holz.
Die Rechnung von CHF 680 von der Feuerwehr erhielt der Grundeigentümer des Grundstücks. Er war damit nicht einverstanden, da seiner Meinung nach die Gemeinde für den Strassenunterhalt zuständig sei.
Das Bundesgericht entschied schlussendlich, dass aufgrund der Gesetzesformulierung es sich hier um Sicherungs- und Behebungsmassnahmen gehandelt hat. Diese seien im Unterschied zu Elementarschadenfällen kostenpflichtig.
(Quelle: BGE 2C_560/2019 vo 22.8.19)
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