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Falsches Einkommen bestätigen gilt als Betrug

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01.07.2018

Ein Kläger vor Bundesgericht wehrte sich gegen das Urteil des Kantonsgerichts, das ihn wegen Betrugs verurteilte.

Dabei ging es um seine Unterschrift unter einem Kreditantrag bei einer Bank, das ein Kreditvermittler für ihn erledigte. Der Kreditvermittler lieferte der Bank ­falsche Lohnbelege ab und deshalb resultierte aus der Budget­berechnung ein zu hohes Einkommen. Der Antragsteller un­ter­schrieb die Berechnung.

Vor Gericht argumentierte er, die falschen Unterlagen stammen nicht von ihm und er sei deshalb unschuldig. Das Bundesgericht sah das anders und verurteilte ihn ebenfalls wegen Betrugs.

(Quelle: 6B_777/2017 vom 8.2.2018)


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