01.09.2019
Freiwillige Unterhaltsbeiträge für den Konkubinatspartner wie zum Beispiel eine Entschädigung für die Haushaltsführung sind weder als Einkommen zu versteuern noch abzugsfähig.
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Freiwillige Unterhaltsbeiträge für den Konkubinatspartner wie zum Beispiel eine Entschädigung für die Haushaltsführung sind weder als Einkommen zu versteuern noch abzugsfähig.