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Einsprache bei missbräuchlicher Kündigung nötig

17.08.2016

Ein Unternehmen entliess einen Aushilfsmitarbeiter, der dann beim Arbeitsgericht rund CHF 18'000 Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung forderte.

Das Gericht wies die Forderung ab. Denn der Mitarbeiter hatte beim Unternehmen keine Einsprache erhoben. Er hatte nur eine schriftliche Begründung der Kündigung verlangt, aber nicht gegen die Kündigung protestiert.

(Quelle: Obergericht des Kt. ZH, Entscheid LA1500034-O/U vom 02.12. 2015)


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