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Eine kurze Arbeitsverweigerung ist kein Grund für eine fristlose Entlassung

11.12.2017

Ein Lastwagenfahrer ging nach einem Streit mit dem Vorgesetzten nach Hause. Noch am selben Tag kündigte der Chef ihm fristlos.

Der Fahrer forderte den Lohn für die Kündigungsfrist sowie zwei Monatslöhne wegen ungerechtfertigter fristloser Kündigung.

Die Gerichte des Kantons Basel gaben dem Fahrer Recht. Eine kurze unentschuldigte Absenz ohne vorgängige Verwarnung reiche nicht für eine fristlose Kündigung.


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