In der Schweiz ist das Anbringen einer elektronischen Signatur auf elektronischen Rechnungen aufgrund der Beweismittelfreiheit im Mehrwertsteuerrecht nicht mehr zwingend notwendig.
Das heisst, dass Rechnungs-Belege digital archiviert und die Originale vernichtet werden können.
Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid von 2004 kann aber aus dem Ergebnis, dass eine Buchhaltung bei der Mehrwertsteuerprüfung für ordentlich befunden wurde, nicht abgeleitet werden, dass die direkte Bundessteuer auch diese Meinung vertreten muss. Das bedeutet, dass andere Ämter wie Steuerbehörden oder Sozialversicherungen nicht die gleiche offene Meinung bezüglich elektronischer Archivierung vertreten müssen wie die MwSt–Behörde. Die Geschäftsbücher-Verordnung verlangt weiterhin eine digitale Signatur, was die elektronische Archivierung von Belegen erschwert. Ein Gerichtsentscheid oder eine neue Verordnung fehlt bis anhin.
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