to Homepage to Main Navigation to Main Content to Contactform to Search Form
Solidis AG - EN
Martin-Disteli-Strasse 9
4600 Olten, CH
Tel. +41 62 207 30 40
revision@solidis.ch
AdobeStock 303323021

Dienstbarkeiten bei Grundstückkauf genau prüfen

AdobeStock 80733756
01.05.2019

Die Käuferin eines Grundstücks wollte ihren Kaufvertrag für eine Liegenschaft rückgängig machen.

 

Sie behauptete vor Gericht, dass sie erst nach dem Kauf bemerkt, dass auf dem Land nicht gebaut werden darf. Die Käuferin berief sich auf einen Grundlagenirrtum. Sie unterlag vor allen Instanzen.

Das Bundesgericht begründete seinen Entscheid damit, dass im öffentlichen Kaufvertrag das «Pflanz- und Benützungsrecht» als eine auf dem Grundstück liegende «Last» aufgeführt war. Die Käuferin hatte bei der Beurkundung ausdrücklich angegeben, den Wortlaut dieser Dienstbarkeit zu kennen.

(Quelle: BGE 4A_461/2016 vom 10. Februar 2017)


To News overview