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Bürgschaften als Finanzierungsmittel

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01.11.2019

In der Schweiz gibt es vier Bürgschaftsorganisationen, die wirtschaftlich tragfähigen KMUs mit Entwicklungspotenzial dabei helfen, einen Bankkredit zu erhalten.

Dabei geht es um die Finanzierung von Projekten, die Banken mit der Begründung von fehlenden Garantien ablehnen. Um diese Unterstützung noch weiter auszubauen, wurde die Obergrenze für die verbürgte Summe am 1. Juli 2019 von CHF 500'000 auf CHF 1 Mio. erhöht.

Voraussetzungen für eine Bürgschaft sind:

  • Langfristig lebensfähiges und stimmiges Projekt
  • Keine staatlichen Subventionen
  • Betrag muss unter CHF 1 Mio. liegen
  • Branche nicht im Landwirtschaftssektor

Wird das Gesuch bewilligt, liegt der angebotene Zins in der Regel unter demjenigen für einen Bankkredit ohne Garantie. Hinzu kommt eine jährliche Risikoprämie von 1,25%, die das KMU zu zahlen hat. Das Ziel der Bürgschaft besteht nicht darin, den KMU möglichst tiefe Zinssätze zu verschaffen, sondern Unternehmen, die keinen Bankkredit erhalten, den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern.

Grundsätzlich bürgen die Bürgschaftsorganisationen nur für Kredite, die über eine Laufzeit von höchstens zehn Jahren abgezahlt werden.


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