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Bonus darf wegen Mutterschaft nicht gekürzt werden

16.08.2016

Einer Mitarbeiterin wurde der Bonus Ende Jahr anteilsmässig gekürzt, weil sie einen Teil des entsprechenden Jahres im Mutterschaftsurlaub war.

Sie wehrte sich dagegen erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Zürich. Das Gericht entschied: Die Kürzung des Bonus während der ersten acht Wochen des Mutterschaftsurlaubs sei nicht erlaubt, weil während dieser Zeit ein Beschäftigungsverbot für Mütter gelte.

Von der Bonuskürzung wegen Mutterschaft seien nur Frauen betroffen. Das ist gemäss Gericht diskriminierend und verstosse gegen das Gleichstellungsgesetz.

(Quelle: Arbeitsgericht Zürich, Urteil AH120181 vom 28.07.2014)


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