In der Schweizer Steuererklärung müssen ausländische Liegenschaften und die Erträge daraus zwingend angegeben werden.
Die Besteuerung erfolgt nicht in der Schweiz direkt, sie sind aber für die Ermittlung des progressiven Steuersatzes massgebend.
Abhängig vom Wohnsitzkanton erfolgt die Bewertung der ausländischen Liegenschaft unterschiedlich. Kann der Besitzer einen amtlich bestätigten Wert vorweisen, stützt sich die Steuerverwaltung meist auf diesen ab. Der Wert kann auch abgeleitet werden oder wird vom Kaufvertrag hergeleitet. Bei Selbstnutzung wird der Eigenmietwert berechnet. Mieteinnahmen müssen anhand von Bankauszügen deklariert werden.
Schulden und Schuldzinsen sowie gewisse Sozialabzüge im Zusammenhang mit der Liegenschaft werden anteilig ins Ausland verlegt und sind in der Schweiz nicht vollständig abzugsfähig.
Fällt im Ausland Liegenschaftsunterhalt an, so wird er vom ausländischen Eigenmietwert bzw. vom entsprechenden Mietertrag abgezogen.
Es lohnt sich in jedem Fall, eine Fachperson bei der Deklaration einer ausländischen Liegenschaft hinzuzuziehen.
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