01.10.2020
Die Kosten der nachträglichen Isolation des Dachstocks im Zusammenhang mit einem Ausbau resp. einer damit verbundenen Wohnraumerweiterung sind steuerlich nicht abzugsfähig.
Hingegen sind die nachträglichen reinen Isolationsmassnahmen zur energetischen Verbesserung ohne Wohnraumerweiterung steuerlich nach wie vor abzugsfähig.
Vorbeugender Schutz gegen Marder oder Mücken oder der Einbau neuer elektrischer Jalousien sind bei Erstinstallationen nicht abzugsfähig. Ein späterer Ersatz dieser Neuinstallation ist dagegen dann voll abzugsfähig.
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