12.04.2021
Bei verschiedenen Branchen und Tätigkeiten, sog. Mischbranchen, fallen Tätigkeiten an, die zu unterschiedlichen Saldosteuersätzen führen würden.
In den Branchenlisten der Steuerverwaltung sind die Mischbranchen mit einem Stern gekennzeichnet. Ausserdem ist für jede Mischbranche angegeben, welches die steuerbare Haupttätigkeit und welches die steuerbaren branchenüblichen Nebentätigkeiten sind. Bei diesen Branchen kommt in Bezug auf die branchenüblichen Nebentätigkeiten obligatorisch die 50%-Regel zur Anwendung.
Vorsicht: Nimmt der Anteil der Nebentätigkeit am steuerbarem Gesamtumsatz sprunghaft zu, so gilt diese Tätigkeit als neue Tätigkeit und es gelten die Regeln für diese Tätigkeit.
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