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Wohnsitzkanton künftig zuständig für die Verrechnungssteuer von Erben

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08.11.2021

Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohn­kanton zurückfordern.

Diese Änderung der Verordnung über die Ver­rechnungssteuer tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

Derzeit ist der letzte Wohnsitzkanton des Erblassers für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an die Erbinnen und Erben zuständig. Künftig sollen die Erben einer noch nicht verteilten Erbschaft die Ver­rechnungssteuer auf Erbschafts­er­trägen in ihrem Wohnsitzkanton zurück­fordern. Damit kann die Erfassung mit der Einkommens- und Vermögenssteuer und die korrek­te Rückerstattung der Ver­rechnungssteuer bei interkantonalen Sachver­halten besser sichergestellt werden.


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