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Mitarbeitendewerden beim Unternehmenskauf mitübernommen

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01.04.2019

In einer Genfer Bar arbeitete eine Mitarbeiterin, die schwanger war. Die Bar wurde verkauft und der neue Arbeitgeber wollte sie nicht übernehmen, obwohl sie ihre Arbeit anbot.

 

Sowohl das Arbeitsgericht Genf als auch das Bundesgericht gaben der Frau Recht: Laut Gesetz übernimmt der Käufer eines Unternehmens automatisch alle Mitarbeiter. Daher muss die GmbH der Angestellten weiterhin den Lohn zahlen.

(Quelle: BGE 4A_350/2018 vom 25.10.2018)


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