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Haushaltslohn für Konkubinatspartner

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23.12.2022

Konkubinatspartnern steht, im Gegensatz zu Ehepartnern, die Möglichkeit offen, einen sogenannten «Haushaltslohn» zu vereinbaren und auszuzahlen.

Dies weil einem Konkubinat die Beistandspflicht fehlt und so die sozialversiche­rungs­rechtliche Situation des ausschliess­lich haushaltsführenden Partners verbessert werden kann. Der Haushaltlohn gilt als steuerbares Einkommen aus un­selbständiger Erwerbstätigkeit und unterliegt den Abzügen der Sozialver­siche­rung. Der zahlende Partner muss einen Lohnausweis erstellen und der «Arbeit­nehmer» das Einkommen in der Steuererklärung deklarieren.


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