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Finanzmarktgesetz kann auch für KMU relevant sein

11.12.2017

Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz regelt neu den Handel von Derivaten und gilt für alle am Derivaten Markt aktiven Unternehmen.

Seit dem 01.01.2016 ist es in Kraft. Von KMU häufig angewandte Zinssatz-Swaps oder Devisentermingeschäfte unterliegen neu dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz. Das Gesetz verlangt, dass Unternehmen die Derivaten-Aktivtäten überwachen, Überschreitungen von Schwellenwerten melden, Risikominimierungs-Massnahmen treffen und alles dokumentieren. Will sich ein Unternehmen vom Finanzmarktinfrastrukturgesetz befreien, muss es vom obersten Leistungsorgan explizit schriftlich bestätigen lassen, keine Derivate im Sinne des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes zu halten oder zu handeln.

Ab 2017 prüfen Revisionsstellen, ob die Pflichten im Derivaten Handel eingehalten werden. Bei Verstössen muss die Revisionsstelle das Eidg. Finanzdepartement informieren. Für Unternehmen, die auf die Revision verzichten, gilt das Finanzmarktinfrastrukturgesetz nicht.


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