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Unfalltaggelder werden bei Mitschuld gekürzt

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22.01.2024

Bei einem Velounfall mit einem Auto erlitt ein 44-Jähriger ein Schädelhirn­trauma.

Da er sich beim Unfall in einem Fahrverbot befand, kürzte die Unfallversicherung die Taggelder wegen grobem Selbstverschulden um zehn Prozent. Vor Bun­desgericht bekam die Versicherung Recht: Der Velofahrer habe den Unfall mitverschuldet, deshalb sei die Kürzung zulässig.

(Quelle: BGE 8C_9/2023 vom 10.05.2023)


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