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Finanzanlagen richtig bilanzieren und bewerten

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03.07.2023

Für die Bilanzierung von Finanzanlagen gibt es keine eigenen Fachempfehlungen, sondern verschiedene Vorschriften.

Diese sagen folgendes aus:

  • Die Haltedauer ist das Unterscheidungsmerkmal: Vermögenswerte, die nicht länger als ein Jahr gehalten werden, sind als Wertschriften im Umlauf­vermögen zu bilanzieren. Alle anderen im Anlagevermögen.
  • Ab 20% Beteiligung gelten Wertschriften als Beteiligung. Unter 20% werden sie den Wertschriften zugeordnet.
  • Bei Wertschriften im Anlagevermögen kann zwischen einer Bewertung zu aktuellen Werten oder zu Anschaffungskosten abzüglich Wertkorrekturen gewählt werden.
  • Werden Wertschriften im Umlaufvermögen aufgeführt, so sind sie zu den aktuellen Werten auszuweisen, d.h. zum Marktkurs am Bilanzstichtag.
  • Liegen bei Wertschriften keine Marktkurse vor, muss die Bilanzierung eine mögliche Wertbeeinträchtigung beinhalten. Die Wertveränderung muss erfasst werden.

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