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BVG-Mindestzinssatz bleibt unverändert

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19.10.2022

Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch für das Jahr 2023 bei 1%.

Der Zinssatz legt fest, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im Obligatorium mindestens verzinst werden muss.


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