18.08.2021
Das Hauptsteuerdomizil einer juristischen Person befindet sich normalerweise am statutarischen und im Handelsregister eingetragenen Sitz.
Steuerbehörden können bei der Festlegung aber davon abweichen, wenn am Sitz keine funktionstüchtige Infrastruktur für das Unternehmen vorhanden ist. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass wenn nur eine beauftragte Treuhandgesellschaft ihre Adresse zur Verfügung stellt und alle Briefsendungen weiterleitet, dies ein Briefkastendomizil ist. Somit liegt das Hauptsteuerdomizil am Ort, wo die Geschäftstätigkeiten vorgenommen werden.
(Quelle: BGE 2C_384 / 2019 vom 18.11.2020)
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