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Was tun, wenn der kranke Mitarbeiter die vertrauensärztliche Untersuchung verweigert?

17.08.2016

Verweigert ein Mitarbeiter bei Krankheit die vertrauensärztliche Untersuchung oder zögert er diese hinaus, sollte der Arbeitgeber ihn schriftlich ausdrücklich mahnen und gleichzeitig eine Frist für einen Termin bei einem Vertrauensarzt ansetzen.

Lässt sich der Mitarbeiter trotz Abmahnung nicht untersuchen und bringt er auch keine Beweise vor, die eine andere Beurteilung durch den Vertrauensarzt als ausgeschlossen erscheinen lassen, verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Lohnzahlung. Die Verweigerung des Mitarbeiters zur Untersuchung beim Vertrauensarzt trotz Abmahnung kann zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitgebers berechtigen.

Es empfiehlt sich, dem Mitarbeiter schriftlich mitzuteilen, dass seine Arbeitsunfähigkeit infolge Weigerung zur Konsultation des Vertrauensarztes nicht belegt ist und er sofort am Arbeitsplatz zu erscheinen hat. Bei Nichterscheinen gehe der Arbeitsgeber von einem ungerechtfertigten fristlosen Verlassen des Arbeitsplatzes aus, womit das Arbeitsverhältnis per sofort endet.



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