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Kein vereinfachtes Abrechnungsverfahren für fiktive VR-Tätigkeiten

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06.01.2021

Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist für Verwaltungsratshonorare zulässig.

Voraussetzung dafür ist, dass das Honorar tatsächlich mit einer Arbeitsleistung in Beziehung steht. Für fiktive Arbeitsverhältnisse darf es nicht angewendet werden.

(Quelle: Steuerrekurskommission Zürich, 23.3.2020)


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