Die Neubewertung eines Grundstücks erfolgt in der Regel alle zehn Jahre.
Dies geschieht auf Antrag des Eigentümers oder nach einer wesentlichen Veränderung der wertbestimmenden Eigenschaften der Liegenschaft. Ausserdem sollte der Verkehrswert eines Grundstücks auch ohne Neubeurteilung an die Entwicklung der Marktpreise angepasst werden, wenn sich diese im Vergleich zum Stand der letzten Wertermittlung um mehr als zehn Prozent verändert haben.
Das Bundesgericht hat nun entscheiden, dass beim Kauf eines Grundstückes das Steueramt berechtigt ist, eine Neuschätzung zu veranlassen. Die neuen Eigentümer klagten gegen diese Neuschätzung, da sie sich gegenüber bestehenden Grundeigentümern benachteiligt fühlten und nicht akzeptierten, dass das Steueramt vom 10-Jahres-Rhythmus abwich.
Das Gericht gab dem Steueramt Recht, dass wenn offenkundige Anhaltspunkte für eine starke Abweichung des Kaufpreises vom Schätzwert vorliegen, eine Neubeurteilung vorgenommen werden darf.
(Quelle: BGE 2C_681/2020 vom 25.06.2021)
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