08.07.2024
Werden Geldbeträge als Erbvorzüge bezogen, so gehört das Geld dem Empfänger und er kann damit machen, was er will.
Der Ausgleich mit anderen Erben findet er nach dem Tod des Erblassers statt. Dann werden Erbvorbezüge ausgeglichen.
Ausnahme: der Erbe wurde von der Ausgleichspflicht durch den Erblasser befreit. Dies kann jedoch angefochten werden, wenn die Pflichtteile verletzt werden.
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